Im Laufe der letzten Geschäftsjahre hat das Unternehmen Beihilfen erhalten, welche dem Transparenzprinzip der öffentlichen Auszahlungen laut Art. 1, Komma 125 bis 125-sexies und 127, Gesetz Nr. 124/2017 unterliegen.
Diese Beihilfen unterliegen der Pflicht der Veröffentlichung im nationalen Register für staatliche Beihilfen und sind dort im Abschnitt über die Transparenz aufgelistet, auf welchen wir Sie in Folge verweisen: https://www.rna.gov.it/sites/PortaleRNA/it_IT/trasparenza